Steuertipp: Überprüfung der Miethöhe zum 1.1.2009 bei verbilligter Vermietung

Vom PRIMUS Partner PRIMUS Partner Pues GmbH

Bei  verbilligter  Vermietung  von  Wohnungen  sowohl  an  Angehörige  als auch  an  fremde  Dritte  beträgt die  Grenze  56  %  der  ortsüblichen  Marktmiete.   Deshalb  muss  Folgendes  beachtet  werden:

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