Steuertipp: Behandlung von Kosten für Arbeitnehmer bei Betriebsveranstaltungen

Vom PRIMUS Partner PRIMUS Partner Pues GmbH

Kosten  für  im  überwiegend  betrieblichen  Interesse  des  Arbeitgebers  durchgeführte Betriebsveranstaltungen  dürfen  pro  Arbeitnehmer  nicht  mehr  als  110  €  inklusive  Umsatzsteuer betragen.   Kosten  für  Aufwendungen  von  teilnehmenden  Angehörigen  der Arbeitnehmer  sind  diesen zuzurechnen.   Außerdem  dürfen  maximal  zwei  Betriebsveranstaltungen  pro  Jahr  durchgeführt  werden. Wird  die  Freigrenze  von 110  €  überschritten,  ist  der Gesamtbetrag  als  Arbeitslohn  zu  versteuern.

Der  Arbeitgeber  kann  diesen  Arbeitslohn  pauschal  versteuern.  Dies  gilt  allerdings  nur  dann,  wenn die Teilnahme  an  der  Veranstaltung  allen  Arbeitnehmern  offen  stand.
Der  Bundesfinanzhof  hat  die  Auffassung  der  Finanzverwaltung  bestätigt,  dass  es  nicht  mehr  auf  die Dauer  der Veranstaltung  ankommt.   Die  Veranstaltung  kann  sich  also  auch  über  zwei  Tage  mit Übernachtung  hinziehen. Bei  den  am  Ende  eines  Jahres  üblichen  Weihnachtsfeiern  sollte  noch  Folgendes  beachtet  werden:

 

 

 

 

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